Registrierung für unsere vollzeitschulischen Bildungsgänge im Schuljahr 2025/2026
| Anmeldung für eine Duale Ausbildung
Die Anmeldung erfolgt in der Regel über die Betriebe. |
Fragen und Antworten zur Registrierung (FAQ)
Welche Voraussetzungen brauche ich, wenn ich das Fachabitur, den Realschulabschluss oder die/den Techniker/in am BKU machen will?
Die Informationen zu den Voraussetzungen (erreichte Abschlüsse / Qualifikationsvermerk etc.) finden Sie auf den Infoseiten der Homepage des BKU. Hier kann man sich zu unseren Schulformen / Bildungsgängen informieren:
Wenn Sie unsicher sind oder Sonderfragen haben, dann rufen Sie bitte an.
Welche Unterlagen brauche ich für die Online-Registrierung?
Bei der Online-Registrierung müssen folgende digitalisierte Unterlagen (Fotos / PDFs) hochgeladen werden:
- aktuelles Foto
- Personalausweis (Vorder- und Rückseite) oder Reisepass
- tabellarischer Lebenslauf
- Vorder- und Rückseite letztes Halbjahreszeugnis
- ggf. Nachweis Nachteilsausgleich (Diejenigen, die das betrifft, wissen Bescheid – sonst bitte anrufen)
- ggf. Nachweis Sprachprüfung (Feststellungsprüfung) (Diejenigen, die das betrifft, wissen Bescheid – sonst bitte anrufen)
Nur für die Registrierung an der Fachschule Technik oder Informatik zusätzlich:
- Letztes allgemeinbildendes Abschlusszeugnis
- Letztes Halbjahreszeugnis wird für die Anmeldung an der Fachschule nicht benötigt
- Prüfungszeugnis der IHK oder der HWK
- Abschlusszeugnis der Berufsschule
- Aktueller Beschäftigungsnachweis des Arbeitgebers mit Information über die Art der Tätigkeit und über die Dauer des Arbeitsverhältnisses. (Arbeitsvertrag reicht nicht aus!)
Erhalte ich eine Bestätigung der Registrierung?
Ja, Sie erhalten sofort nach Abschluss der Online-Registrierung eine Bestätigungsmail an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse. (Empfehlung: vor dem „Abschicken“ können die Angaben überprüft werden.)
Diese E-Mail enthält auch die von Ihnen gemachten Angaben. Sie brauchen also während er Online-Registrierung keine Ausdrucke zu machen.
Spielt die Reihenfolge der Registrierung eine Rolle für die Aufnahme? Nach dem Motto: Wer zuerst kommt ...?
Nein. Es ist egal, ob man sich zu Beginn oder am Ende des Registrierungszeitraums anmeldet. Entscheidend für die Aufnahme sind nur die Voraussetzungen, also der bisher (bzw. im Sommer) erreichte Schulabschluss.
Kann ich die Online-Registrierung später fortsetzen, wenn mir noch Unterlagen fehlen und ich diese nachreichen will?
Nein. Fehlende Unterlagen sind per Post an die Schule nachzureichen. Welche das sind, erfahren Sie über die Registrierungsbestätigung, die Sie per Post erhalten.
Kann ich die Angaben bei der „Online-Registrierung“ später noch ändern?
Nein. Eine Änderung können Sie auf der Registrierungsbestätigung vornehmen, die von Ihnen und Ihren Erziehungsberechtigten unterschrieben werden und per Post an das BKU geschickt werden muss.
Kann ich den Bildungsgang / die Schulform nach der Registrierung noch wechseln?
Wenn sich zeigt, dass Sie die Voraussetzungen für den gewünschten Bildungsgang doch nicht erreichen, dann sollten Sie mit uns Kontakt aufnehmen (Telefon). Wir überlegen dann gemeinsam, ob ein anderer Bildungsgang am BKU für Sie in Frage kommt.
Was ist, wenn ich jetzt noch nicht sicher bin, welchen Schulabschluss (Voraussetzung) ich am Ende dieses Schuljahres erreiche? Kann ich mich in mehreren Bildungsgängen registrieren?
Nein. Nehmen Sie in einem solchen Fall vor der Registrierung Kontakt zu uns auf und lassen Sie sich individuell beraten.
Wie erfahre ich denn, ob ich am BKU aufgenommen worden bin oder nicht?
Registriert zu sein heißt noch nicht, auch aufgenommen zu sein!
Ist das Zeugnis, das ich im Sommer erhalte, noch wichtig?
Ja. Sehr! Das muss bis spätestens ?.2024 in beglaubigter Form an das BKU per Post gesendet werden.
Siehe: Informationen zu den Voraussetzungen (erreichte Abschlüsse / Qualifikationsvermerk etc.) finden Sie auf den Infoseiten der Homepage des BKU.
Wie ist das mit der Einschulung nach den Sommerferien?
Die Einschulungstermine (welche Schulform in welchen Räumen und zu welchem Zeitpunkt) werden auf der Schulhomepage spätestens Ende Juni veröffentlicht und stehen genau in Ihrem Aufnahmeschreiben.
Was muss ich machen, wenn ich doch nicht im Sommer am BKU anfangen möchte oder kann - wenn ich also von meiner Registrierung zurücktreten möchte?
Sobald sich zeigt, dass einer der folgenden Gründe bei Ihnen zutrifft, müssen Sie uns diesen schriftlich mitteilen (E-Mail: undine.bundesmann@bkukr.de)
a) kein Erreichen des angestrebten Abschlusses an Ihrer bisherigen Schule
b) Wechsel zu einer anderen Schule (Adresse erforderlich)
c) Verbleib an Ihrer bisherigen Schule
d) Beginn einer Berufsausbildung (Name des Betriebes erforderlich)
e) sonstiger Grund
Denn für Schüler/innen unter 18 Jahre gilt, dass sie weiter schulpflichtig sind. Das BKU muss wissen / prüfen, an welcher Schule Sie Ihrer Schulpflicht nach den Sommerferien nachkommen.